Ablauf

Um eine:n von uns zu erreichen, können Sie zwischen der Kontaktaufnahme mit unserem Formular, Email oder per Telefon wählen um einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.
Dieses 50-minütige erste Gespräch soll dazu verwendet werden, uns gegenseitig kennenzulernen, und über Ihre Vorstellungen und Wünsche in Hinblick auf unsere Zusammenarbeit zu sprechen. Gleichzeitig wollen wir Ihnen wichtigen Informationen zu unseren Leistungen geben, einschließlich Kosten und Rahmenbedingungen der klinisch-psychologischen Beratung/Behandlung/Coaching oder Diagnostik.
Unser Ziel ist es, dass Sie während dieses Gesprächs einen Eindruck zur unserer Arbeitweise und unsere zukünftige Zusammenarbeit bekommen, können. Wenn Sie sich bei uns wohl fühlen und gerne weitere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren wir gerne weitere Termine in der vorab vereinbarten Frequenz und Dauer unserer Termine.
Die Kosten im Überblick ...

Eine Beratungs- oder Behandlungseinheiten dauert in der Regel 50 Minuten. Gruppenbehandlungen, Coachings oder Supervisionen können auch in Blöcken abgehalten werden (100 Minuten).
Die Bezahlung ist vor oder nach der jeweiligen Einheit in bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Ausstellung von Sammelrechnungen ist nach persönlicher Vereinbarung möglich.
Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werd und müssen von uns persönlich per Mail bestätigt werden. Erfolgt keine vorzeitige Absage wird der volle Honorarbetrag fällig.
Die Kosten pro Einheit richten sich nach Vereinbarung.
Wir freuen uns auf Sie!
Möglichkeiten der Kostenbeteiligung:
Seit 2024 ist eine teilweise Rückverfügung der klinisch-psychologischen Behandlung durch Krankenkassen möglich.
Sollten Sie eine private Gesundheits- bzw. Krankenversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte dort, ob klinisch-psychologische Beratungen/Behandlungen in Ihrem Leistungsumfang enthalten sind.
Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung im Kinder-Jugendbereich sind nach Antrag außerdem über das Land Steiermark möglich. Wir informieren Sie über diese Möglichkeiten sehr gerne!