Wie es nach dem ersten Gespräch weitergeht, ist unterschiedlich. Der grundsätzliche Ablauf ist aber einfach.
Wie die Begleitung konkret aussieht, richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrer persönlichen Situation. Der grundlegende Ablauf ist dabei unkompliziert.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen, um einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.
Das erste Gespräch dauert 50 Minuten. Wir lernen einander kennen, besprechen Ihr Anliegen, Ihre Vorstellungen und Wünsche und klären, welche Form der Unterstützung sinnvoll sein kann.
Wenn Sie weiter mit uns arbeiten möchten, vereinbaren wir die nächsten Termine. Wie häufig diese stattfinden und über welchen Zeitraum, besprechen wir miteinander.
Im Erstgespräch können Sie uns kennenlernen und schauen, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Für uns ist es gleichzeitig die Gelegenheit, Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen kennenzulernen.
Wir besprechen, welche Form der Unterstützung für Sie passend sein kann, und klären wichtige Rahmenbedingungen wie weitere Termine und Kosten. Dabei ist auch Raum für Ihre Fragen. Entscheiden Sie sich anschließend für eine weitere Begleitung, vereinbaren wir gemeinsam die nächsten Schritte.
Damit Sie bereits vor dem ersten Termin gut informiert sind, finden Sie hier die wichtigsten organisatorischen Rahmenbedingungen im Überblick.
Eine Beratungs- oder Behandlungseinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Gruppenangebote, Coaching oder Supervision können auch in Einheiten von 100 Minuten stattfinden.
Die Kosten pro Einheit richten sich nach Vereinbarung. Die Bezahlung ist bar oder per Überweisung möglich. Sammelrechnungen können nach persönlicher Vereinbarung ausgestellt werden.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe verrechnet.
Für klinisch-psychologische Behandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme oder ein Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung möglich sein. Die Voraussetzungen und die Höhe eines Zuschusses hängen vom jeweiligen Versicherungsträger und von der Art der Leistung ab.
Auch bei privaten Krankenversicherungen kann – abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag – eine Kostenübernahme oder Rückerstattung möglich sein.
Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch über die für Ihr Anliegen relevanten Möglichkeiten. Verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme erhalten Sie beim jeweiligen Versicherungsträger beziehungsweise bei der zuständigen Förderstelle.
Gerne klären wir offene Fragen bereits vor dem ersten Termin. Sie müssen dabei noch nicht genau wissen, welche Form der Unterstützung für Ihr Anliegen passend ist.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Offene Fragen können wir gerne schon vor dem ersten Termin besprechen.
